Justizielle Grundrechte

dienen der gerichtsförmigen Sicherung namentlich der Freiheits- und der Gleichheitsgrundrechte. Zu dieser Kategorie gehören vor allem die Verfassungsbestimmungen über die Rechtsweggarantie, den gesetzlichen Richter, die richterliche Unabhängigkeit, das rechtliche Gehör und die Unzulässigkeit von Ausnahmegerichten. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch die rechtsstaatlichen Gewährleistungen bei Freiheitsentziehungen. Hervorzuheben ist ferner die Verfassungsbeschwerde, die jedermann mit der Behauptung erheben kann, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in bestimmten grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein.




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