JustizverwaltungskostenordnungDie JVKostO v. 14. 2. 1940 (BGBl. III 363-1) m. Änd. ist die Grundlage für Erhebung von Gebühren und Auslagen, die in Justizverwaltungsangelegenheiten (Justizverwaltungsakte) anfallen, z. B. für Erlaubniserteilung, Erledigung von Rechtshilfeersuchen. Bestimmte Amtshandlungen sind kostenfrei. Vollstreckt wird nach der Justizbeitreibungsordnung (Beitreibung).
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