Küstenschutzumfasst z. B. in Schleswig-Holstein den Schutz der Küste vor Meeresüberflutungen, gegen Uferrückgang und Erosion sowie die Sicherung der Wattgebiete, so § 62 Landeswassergesetz i. d. F. v. 11. 2. 2008 (GVOBl. 91) m. Änd. Er ist grundsätzl. Aufgabe derjenigen, die davon Vorteile haben. S. a. Wassergefahr, Deich, Hochwasserschutz, Landwirtschaftsrecht (2), Überschwemmungsgebiete.
Weitere Begriffe : Lotsenvergütung | Auslandsvertretungen | Kraftfahrzeug |
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