Kabinett

(frz.: cabinet = kleines Zimmer); die Regierung eines Staates. In der Bundesrepublik besteht das Bundes-K. aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

(franz. [M.J cabinet) Nebenzimmer, Regierung

Bundesregierung.

Regierung.




Vorheriger Fachbegriff: Kabelpfandrechte | Nächster Fachbegriff: Kabinettsjustiz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen