Codex iuris canonici, Corpus iuris canonici. Stab, Regel, Vorschrift, canon (canon), abgekürzt c. oder can. Entspricht dem Artikel oder Paragraph im staatlichen Recht. Der Codex iuris canonici (CIC) gliedert sich in 1752 „canones“.
Vorheriger Fachbegriff: Kannkaufmann | Nächster Fachbegriff: kanonisch
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : niedriger Beweggrund | Ausgleich des Zugewinns | Editionspflicht
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews