Karenzzeit

Im Arbeitsrecht :

o. Wartezeit heisst die Zeitspanne, die der AN im Arbeitsvertrag zurückgelegt haben muss, ehe er bestimmte Ansprüche geltend machen (z. B. beim Urlaub) o. sich auf bestimmte Schutzgesetze (z. B. Kündigungsschutz) berufen kann.

(Wartezeit) (§§ 74ff. HGB) ist die Zeit, innerhalb deren sich der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarungsgemäß des Wettbewerbs enthalten muss, in anderen Fällen die Zeit einer beruflichen Nichttätigkeit (z.B. Elternzeit).

(Wartezeit) ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in dem für einen ehemaligen Angestellten ein Wettbewerbsverbot läuft.




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