Karteist allgemein das der zeichnerischen Wiedergabe menschlicher Überlegungen gewidmete einzelne Stück Schreibstoff. Besondere Bedeutung gewinnt in der Gegenwart wegen ihres Speicherumfangs und ihrer maschinellen Nutzbarkeit die elektronisch beschriftete Chipkarte. Wird bei einer Zahlung eine dafür bestimmte K. oder ein zugehöriges Merkmal von einem Dritten missbräuchlich verwendet, muss der Aussteller oder die betreffende Bank den Schaden tragen, nicht der Inhaber der K.
Weitere Begriffe : Weltanschauungsgemeinschaft | Kabinettsvorlagen | Krankenvergütung |
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