Kartellträgerist derjenige, der den Auftrag zu einer Herausforderung zum Zweikampf mit tödlichen Waffen übernimmt und ausrichtet. Das Kartelltragen war strafrechtlich verboten, ausser wenn der K. ernstlich bemüht war, den Zweikampf zu verhindern.
Weitere Begriffe : Inventarerrichtung | Devastationsklage | STEG |
MMnews
|