Kassenarzt Der Arzt (auch Zahnarzt), der nach der Zulassungsordnung für Kassenärzte für die Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und ihren Familienangehörigen (Kassenpatienten) zugelassen ist. Der Versicherte kann grundsätzlich den K. frei wählen. Der K. kann beim Patienten die Vergütung für erbrachte Leistungen nicht frei festsetzen, sondern muß sie nach der Gebührenordnung berechnen.
Weitere Begriffe : Rücklage | Stelle | Bilanzvollständigkeit |
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