Kinder des Arbeitnehmers

Im Arbeitsrecht :

I st ein AN im Falle der Erkrankung seiner K. an der Arbeitsleistung verhindert, so kann ein Anspruch auf vorübergehende Arbeitsbefreiung (Arbeitsverhinderung) u. auf Zahlung von Krankengeld bestehen. Erleiden K. auf dem Weg o. im Zusammenhang mit dem Besuch von Kindergärten, Schulen o. Hochschulen einen Unfall, so sind sie ähnlich wie ein AN beim Arbeitsunfall versichert. Die Versicherungsleistungen bestehen in Heilbehandlung, Berufshilfe (berufl. Rehabilitation) usw., Rentengewährung.




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