Kinderzuschuss

Kinderzulage.

ist eine (auslaufende) Leistung der Rentenversicherung, die zu einer Rente aus eigener Versicherung an Berechtigte gezahlt wird, die bereits vor dem 1. 1. 1992 Anspruch darauf hatten. Über das 18. Lebensjahr hinaus wird K. nicht gezahlt, wenn Ausbildungsvergütung, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Der Kinderzuschuss fällt u. a. weg, wenn das Kind in seiner Person die Voraussetzungen für eine Waisenrente nicht mehr erfüllt, für das Kind eine Kinderzulage geleistet wird oder für das Kind Anspruch auf Waisenrente entsteht, § 270 SGB VI.




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