Kindschaftsprozess ist das Verfahren in Kindschaftssachen (Statusprozess). Hierzu zählen die Feststellung eines Eltern-Kindes-Verhältnisses zwischen den Parteien, die Ehelichkeitsanfechtung eines Kindes, die Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses sowie Streitigkeiten über das Bestehen der elterlichen Gewalt. Zuständig ist das Amtsgericht, das nach dem Untersuchungsgrundsatz auch Tatsachen berücksichtigen kann, die die Parteien nicht vortragen. Beim K. zur Feststellung der Vaterschaft kann das Gericht einstweilige Anordnung bezüglich des Unterhalts treffen.
Weitere Begriffe : Behandlung, eine das Leben gefährdende | Konfraternität | Unverstand |
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