Minderkaufmann Kaufmann. Gewerbe, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgewerbe
Vorheriger Fachbegriff: Kleingartenpachtvertrag | Nächster Fachbegriff: Kleingewerbetreibender
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Affektion | Methadon | Vorbehaltsnießbrauch Einkünfte
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews