Kollisionsnorm, wandelbareKollisionsnorm, die keinen Anknüpfungszeitpunkt enthält (z. B. Art. 10 Abs. 1 EGBGB). Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Zeitpunkt, wodurch ein Statutenwechsel möglich ist.
Weitere Begriffe : Negativattest | Ministerverantwortlichkeit | Hecke |
MMnews
|