Kolonnenverkehr

Autobahn, Geschlossener Verband, Kolonnenspringer, Mehrreihenverkehr. Unter Kolonnenverkehr versteht man das Sichfortbewegen von mindestens drei dicht aufgeschlossenen, zusammenhängenden Fahrzeugen in derselben Richtung in nahezu gleicher Geschwindigkeit, während beim Mehrreihenverkehr sich die Fahrzeuge - häufig ebenfalls in Kolonnen - nebeneinander auf den beiden Fahrbahnhälften bewegen. Wenn Lastfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften in Kolonnen fahren, so dürfen diese Kolonnen bei Lkw nicht länger als 50 m, bei Lastfuhrwerken nicht länger als 25 m sein. Zwischen solchen Kolonnen müssen mindestens die gleichen Abstände gehalten werden.




Vorheriger Fachbegriff: Kolonnenspringer | Nächster Fachbegriff: Komasaufen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen