Kolonnenspringer

Abstand, Auffahren, Kolonnenverkehr, Überholen. Staut sich eine in langsamer Fahrt befindliche Fahrzeugkolonne und versucht sie ein Fahrzeugführer etappenweise in der Erwartung zu überholen, daß ihm ein anderer Fahrer das Einordnen in die Kolonne ermöglichen werde, so stellt es eine vermeidbare Behinderung dar, wenn sich der Überholende in Fine erwartungsgemäß freigemachte Lücke einordnet. „Wenn sich der Überholende in diese Lücke nicht nur einordnet, sondern eindrängt und so das ihm alsdann nächste Fahrzeug bzw. dessen Fahrer zum Bremsen zwingt, kann er unter Umständen wegen Straßen Verkehrsgefährdung bestraft werden. Der Versuch, eine Fahrzeugkolonne auf diese Art zu überholen, ist nur dann zulässig, wenn der Überholende genau abschätzen kann, daß er vor dem Gegenverkehr in eine Lücke der Kolonne einscheren kann (die größer ist als der zumindest erforderliche Sicherheitsabstand).




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