Mehrreihenverkehr

Abstand, Autobahn, Blinken, Einordnen, Engpaß, Fahrstreifenwechsel, Überholen. Im dichten Straßenverkehr ist der Mehrreihenverkehr („Spurenfahren, gestaffeltes Fahren“) zulässig, derart, daß auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen eine geordnete, aufgeschlossene Fahrzeugreihe („Fahrzeugschlange“) auf dem linken Fahrstreifen fährt, während sich rechts von ihr Fahrzeuge in größeren Abständen oder Einzelfahrzeuge bewegen. Diese Fahrzeuge dürfen also auch schneller fahren als die linke Reihe (§ 7 StVO). Mehrreihenverkehr ist vor einer Ampel auch dann gestattet, wenn nicht zwei oder mehrere Fahrstreifen besonders markiert sind. Die Fahrzeuge dürfen auch in der auf diese Weise zustande gekommenen Gruppierung die Kreuzung überqueren, gleichgültig, ob sie in gerader Richtung weiterfahren oder nach rechts abbiegen.
Das Nebeneinanderfahren in Fahrspuren macht aber besondere gegenseitige Rücksichtnahme nötig. Jeder Fahrspurwechsel erfordert die Betätigung des Blinkers. Derjenige, der die Spur von rechts nach links wechselt, muß Sorge tragen, daß er die Benutzer der anderen Spur nicht durch Schneiden - zu knappen Abstand - gefährdet: Fahrstreifenwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (eine geringe Beschränkung ist unter Umständen hinzunehmen).




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