Komitologie

(1957, Auschusslehre) ist das System der Verwaltungsausschüsse und Sachverständigenausschüsse innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel der Überwachung der Durchführung von Rechtsakten durch die Europäische Kommission. In den Ausschüssen wirken Beamte der Europäischen Kommission (Vorsitz) mit mitgliedstaatlichen Delegierten zusammen. Seit Komitologieausschüsse eingebunden. Lit.: Scheel, B., Die Neuregelungen der Komitologie, Zeitschrift für europäische Studien 2006, 521; Schuster- schitz, G. u.a. The Comitology Reform of 2006, European Constitutional Law Review 3 (2007), 68.

(1957, Ausschusslehre) ist das System der Verwaltungsausschüsse und Sachverständigenausschüsse innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel der Überwachung der Durchführung von Rechtsakten durch die Europäische Kommission. In den Ausschüssen wirken Beamte der Europäischen Kommission (Vorsitz) mit mitgliedstaatlichen Delegierten zusammen. Seit 2006 ist auch das Europäische Parlament kontrollierend in die schätzungsweise 250 Komitologieausschüsse eingebunden. Lit.: Scheel, B., Die Neuregelungen der Komitologie, Zeitschrift für europarechtliche Studien 2006, 521; Schusterschitz, G. u.a., The Comitology Reform of 2006, European Constitutional Law Review 3 (2007), 68.

Als K. (Lehnbildung nach dem Französischen) wird das politisch und sachlich umstrittene Verfahren bezeichnet, nach dem der Europäischen Kommission der Erlass von Aus- und Durchführungsvorschriften ohne Beteiligung des Parlaments und der Mitgliedstaaten allein nach Vorlage an einen sog. K.-Ausschuss ermöglicht wird. Der derzeit geschützte Verfassungsvertrag (Europäische Verfassung) sieht insoweit eine Art Rückholrecht des Parlaments und damit eine parlamentarische Kontrolle vor.




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