Kommission für Anlagensicherheitist eine gemäß § 51 a BImSchG (Immissionsschutzrecht) gebildete Expertenkommission zur Beratung der BReg und der zuständigen Minister, die den Technischen Ausschuss für A. ersetzt hat. Sie schlägt dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende technische Regeln vor. Ihr gehören u. a. Vertreter der beteiligten Bundesbehörden, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Gewerkschaften sowie der Berufsgenossenschaften an. Zu Unterausschüssen können weitere Fachleute hinzugezogen werden; s. a. Störfallkommission.
Weitere Begriffe : Handlungsfreiheit | Do-it-yourself | Kreditbürgschaft |
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