Kommunale Spitzenverbände
Zusammenschlüsse der Kommunen zur Vertretung ihrer Interessen. In der Bundesrepublik gibt es vier Spitzenverbände: Deutscher Städtetag, Deutscher Städtebund, Deutscher Landkreistag, Deutscher Gemeindetag.
sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie deren Gliederungen auf Landesebene. Sie sind zusammengeschlossen in der „Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände“. Ihre Aufgabe ist insbes. der Erfahrungsaustausch über gemeinsame kommunale Probleme, die Beratung staatlicher und kommunaler Stellen, die Vertretung kommunaler Interessen gegenüber Regierung und Parlament sowie die Förderung des Verwaltungsrechts und der Verwaltungstätigkeit.
Vorheriger Fachbegriff: Kommunale Selbstverwaltung | Nächster Fachbegriff: Kommunale Träger