Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Zum 1. 1. 2008 löste dieses Bundesland in Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem SGB IX und im sozialen Entschädigungsrecht die Versorgungsämter als zuständige Behörde und Teil der Landesverwaltung gänzlich auf und übertrug die Gesetzesausführung den Kommunen bzw. dortigen regionalen Landschaftsverbänden. Die Rechtswirksamkeit dieser Kompetenzänderungen unter Verzicht auf ein landeseigenes Versorgungsamt war umstritten, wurde für das SGB IX und das BVG und die entsprechend anwendbaren Gesetze vom BSG bestätigt.




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