Kommunalverfassungsrecht

In einem doppelten Sinn verwandter Begriff: Im weiteren Sinn wird der Begriff
synonym mit dem Begriff Kommunalrecht verwandt. Im engeren Sinn meint der Begriff nur einen Teilbereich des Kommunalrechts, nämlich die die
Gemeinden und Gemeindeverbände betreffenden Organisationsnormen. Mit dem Wortelement „Verfassung” ist also nicht Staatsverfassungsrecht, sondern Organisationsrecht gemeint. Innerhalb des engeren Begriffsverständnisses kann zwischen äußerem und innerem Kommunalverfassungsrecht unterschieden
werden. Zum äußeren Kommunalverfassungsrecht gehören die Vorschriften über den Rechtsstatus der Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der
staatlichen Gesamtorganisation. Zum inneren Kommunalverfassungsrecht gehören die Vorschriften über die innere Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere die Bildung, Zusammensetzung und Kompetenzen ihrer Organe.




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