Konditionenkartellesind Horizontalvereinbarungen, die die einheitliche Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einschließlich der Skonti zum Gegenstand haben. Ihre Freistellung vom allgemeinen Verbot von Kartellen war bis zum 30. 6. 2005 in § 2 II GWB a. F. gesondert geregelt. Nunmehr gelten die allgemeinen Grundsätze der Freistellung im Kartellrecht.
Weitere Begriffe : Eigentumsstörungen | Fehlschlag | Partiarischer Vertrag |
MMnews
|