Freistellung ist die Befreiung von einem allgemeinen Rechtssatz oder von einer besonderen Verpflichtung. Lit.: Koppen, MGruppenfreistellungsverordnungen, 2000; Pukall, K., Neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsbindungen, NJW 2000, 1375; Roniger, R., Das neue Vertriebskartellrecht, 2000; Geers, U., Die Gruppenfreistellung, 2000
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