konkrete Gefahr

besondere Form der allgemeinen Gefahr, die besteht, wenn aus einem konkreten, nach Ort und Zeit bestimmten oder bestimmbaren Sachverhalt Gefahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstehen, der Eintritt des Schadens entweder bereits begonnen hat oder von einer fortdauernden Gefährdung auszugehen ist. Sie ist Mindestvoraussetzung für die meisten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach dem MEPolG. Gegenbegriff der konkreten Gefahr ist die abstrakte Gefahr.




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