Konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG einzige Möglichkeit des Deutschen Bundestages, dem Bundeskanzler das Misstrauen auszusprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt, den der Bundespräsident unter Entlassung des bisherigen zum neuen Bundeskanzler ernennen muss. a. Misstrauensvotum.
Weitere Begriffe : Krönung | Gaststättengesetz | Dolo agit (facit) qui petit quod statim redditurus est |
MMnews
|