Kraftdroschke(Taxi) ist ein zur Beförderung von Personen bestimmter Personenkraftwagen, den der Unternehmer auf öffentlichen Strassen oder Plätzen für Fahrten mit einem vom Fahrgast bestimmten Ziel bereitstellt. Der Verkehr mit Kraftdroschken bedarf der Genehmigung und wird jeweils nur für einen bestimmten Bezirk erteilt. Für Kraftdroschken besteht grundsätzlich Beförderungspflicht (Beförderungszwang), ausgenommen Personen mit ekelerregenden oder ansteckenden Krankheiten, mit explosionsfähigen Stoffen, mit geladenen Schusswaffen. Zu beachten sind die örtlichen Droschkenordnungen, das Personenbeförderungsgesetz, VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Fahrgastbeförderung.
Weitere Begriffe : Justitiar | Mittäterschaft | Staatsvolk |
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