Kriegsgefangener

ist der während eines Krieges in die Herrschaftsgewalt (Gefangenschaft) des Kriegsgegners geratene Soldat. Im Gegensatz zur früheren völligen Rechtlosigkeit gewähren ihm neuzeitliche völkerrechtliche Vereinbarungen (Haager Landkriegsordnung, Genfer Abkommen) bestimmte Mindestrechte (z.B. ausreichende Versorgung, Unterbringung in hygienisch einwandfreien Lagern, Unzulässigkeit der Erzwingung von Aussagen, Entlassung nach Ende der Feindseligkeiten). Die Freiheit ist ihm entzogen.




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