Kriegszustand
Rechtsverhältnis zwischen zwei
Staaten, die Krieg gegeneinander führen; er beginnt mit der Kriegserklärung oder der faktischen Eröffnung der Kriegshandlungen und endet mit dem Friedensschluss; häufig wird der Kriegszustand auch durch die faktische Wiederaufnahme normaler friedlicher Beziehungen beendet. Während des K.es gilt das Kriegsrecht.
Ausnahmezustand
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