Kunstwerk
das individuelle geistige Werk künstlerischer Art. Es genießt den Schutz des Urheberrechts und des Grundrechts der Kunstfreiheit.
ist die individuelle geistige Schöpfung künstlerischer Art, insbes. der Dicht-, Musik-, Film- und bildenden Kunst; es geniesst den Schutz des Urheberrechts. Verfassungsrechtlich ist es Kunst im Sinn des Art. 5 GG (Freiheit der Kunst) wenn der Stoff in künstlerischer Weise aufbereitet ist, d. h. wenn er nicht rein logisch, wissenschaftlich oder darstellend dargeboten wird, sondern in sublimerer oder überhöhender Gestaltung; da es sich dabei weniger um eine Abgrenzung als um eine Umschreibung des Begriffs K. handelt, entsteht im konkreten Fall immer wieder Streit darüber, ob ein Werk (z. B. Darstellung sexueller Vorgänge) als grundrechtgeschütztes K. anzusehen ist oder als blosse Beschreibung, die dem einfachen Gesetz (z. B. Strafbarkeit unzüchtiger Darstellungen) unterworfen ist.
Urheberrecht.
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