kupiertes Erfolgsdelikt Unterfall der mehraktigen Delikte, bei dem die Verursachung eines bestimmten Erfolgs nicht Teil des objektiven Tatbestandes ist, sondern eine auf seine Verursachung gerichtete Absicht vorausgesetzt wird.
Weitere Begriffe : Vollzugsziele | Anpassungsgesetz | Nulla poena sine lege |
MMnews
|