Kurierfreiheit jedermann zustehendes Recht zur Behandlung von Kranken. In Deutschland von 1869 (Erlass der Gewerbeordnung) bis 1939 (Erlass des Heilpraktikergesetzes). Die berufsmässige Ausübung der Heilkunde ist nunmehr neben dem Arzt nur bestimmten zugelassenen Personen (Heilpraktikern) gestattet. Allgemeine K. besteht nicht mehr.
Weitere Begriffe : Hinkende Inhaberpapiere | Wegnahmerecht (ius tollendi) | Geschützte Landschaftsbestandteile |
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