Kyoto-Protokoll
Umsetzung der UN-Klimarahmenkonvention. Verpflichtung der Industrieländer, den Ausstoß von Treibhausgasen unter den Stand von 1990 zu reduzieren. Grundlage für den Emissionshandel.
Das K.-P. v. 11. 12. 1997 (G v. 27. 4. 2002, BGBl. II 966) ist ein Zusatzprotokoll zur Klima-Rahmenkonvention. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, den Ausstoß bestimmter anthropogen, also vom Menschen erzeugter Gase zu verringern. Dies betrifft vor allem das für den Treibhauseffekt verantwortliche Kohlendioxid. Die Gesamtemissionen aller Treibhausgase in ganz Europa, den USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland sollen zwischen 2008 und 2012 um 5% gegenüber 1990 gesenkt werden (Art 3 I des Protokolls). Zur Erreichung dieses Zieles wurde u. a. das System des Emissionshandels entwickelt, bei dem Emissionsberechtigungen i. W. zwischen Firmen der genannten Staaten gehandelt werden (Art. 17).
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