Löschungsfähige Quittung Der Grundstückseigentümer kann vom Hypothekengläubiger nach geleisteter Zahlung eine notariell beglaubigte Quittung verlangen, aus der sich ergibt, dass er als persönlicher Schuldner gezahlt hat und wann die Zahlung erfolgte. Aufgrund dieser Quittung kann der Eigentümer entweder die Hypothek löschen (‘Löschung) oder das Grundbuch dahin berichtigen lassen, dass die Hypothek auf ihn als Eigentümergrundschuld übergegangen ist.
Weitere Begriffe : Aufgeld | Aufwendungen, ersparte | Falsche Namensangabe |
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