Laesio enormis

([lat.] ungeheure Verletzung) ist das erhebliche Missverhältnis zwischen Leistung (Wert) und Gegenleistung (Preis). Im römischen Recht konnte, wenn der Kaufpreis unter dem halben Warenwert lag, der Verkäufer den Rücktritt erklären oder den Differenzbetrag verlangen. Die Grundsätze der I.e. sind in neuere Kodifikationen aufgenommen worden, nicht aber in das Bürgerliche Gesetzbuch. Lit.: Schulze, W., Die laesio enormis in der deutschen Privatrechtsgeschichte, Diss. jur. Münster 1973




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