Landwirtschaftliches Bodenrecht entspricht dem allgemeinen Bodenrecht; Veräusserung von Grundstücken ab einer bestimmten Fläche (meist 0,5 Hektar) jedoch genehmigungspflichtig nach dem Bodenverkehrsgesetz. Bodenverkehrsgenehmigung.
Weitere Begriffe : Thüringen | Hilflosigkeit | Tatmehrheit, Straffestsetzung |
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