Laufbahn(z. B. § 11 BRRG) ist die Zusammenfassung aller Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen (z. B. auswärtiger Dienst, Lokomotivbetriebsdienst). Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Diensts (Regierungsrat bis Staatssekretär) mit jeweils verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen (Besuch der Volksschule, Mittelschule [Realschule], Oberschule [Gymnasium] oder Hochschule). Laufbahnbewerber haben einen Vorbereitungsdienst abzuleisten. Lit.: Schröder, H./Lemhöfer, B./Krafft, R., Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten (Lbl.), 1985; Baßlsper- ger, M., Laufbahnrecht des Bundes und der Länder, 1992; Mansfeld, M., Laufbahnen und Aufstiegsmöglichkeiten, 1998
Weitere Begriffe : Negatorischer Anspruch | Clementinae | Unebene Fahrbahn |
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