Leges

Lex.

Gesetz. Im römischen Recht war das Zwölftafelgesetz die erste L. Im übrigen aber hatte die Gesetzgebung bei weitem nicht die Bedeutung wie in heutiger Zeit, da das Recht hauptsächlich durch die Rechtsprechung (ius honorarium) fortgebildet wurde, während Gegenstände des Zivilrechts und des Prozessrechts nur vereinzelt in leges geregelt wurden.




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