Lehnswesen
Staats- und Gesellschaftsordnung, die sich im 8. Jh. im Fränkischen Reich entwickelte.
Es beruhte auf dem Verhältnis von Lehnsmann (Vasall) und Lehnsherr und setzte sich aus zwei Elementen zusammen: der germanischen Gefolgschaftstreue und der Vergabe von Land (= Lehen) durch den Lehnsherrn an den Vasall. Der Vasall schuldete Dienste „höherer Art” (Kriegsdienste, Treue). Da ganze Herzogtümer als Lehen vergeben wurden, konnten die Lehnsmänner des Königs/Kaisers (oberster Lehnsherr) Lehen weitervergeben, sodass sich komplizierte Lehnspyramiden (= Heerschildordnungen) entwickelten, die in Lehnsordnungen festgelegt waren (z.B im Sachsenspiegel). Ursprünglich musste das Lehen nach dem Tod des Lehnsmanns an den Lehnsherrn zurückgegeben werden. In einem langen Prozess der Auseinandersetzung zwischen dem deutschen Kaiser
und den Fürsten wurden die Lehen erblich und somit fest an bestimmte Familien gebunden. Dies stärkte die partikularen Kräfte. Es bildeten sich Landesherrschaften heraus, aus denen wiederum die Territorialstaaten hervorgingen, die die Entwicklung und Tradition Deutschlands als Zusammenschluss verschiedener Länder bis heute bestimmt haben. Allerdings verlor das Lehnswesen mit dem Ausgang des Mittelalters, der zunehmenden Geldwirtschaft, der Verdrängung der Ritter- durch Söldnerheere und dem Eindringen von Bürgerlichen in die Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Verfassungsrechtlich blieb das Heilige Römische Reich deutscher Nation bis 1806 (Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II.) ein Lehnsstaat.
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