Lehre

Unter einer Lehre verstand man früher hauptsächlich die Ausbildung in einem anerkannten
Lehrberuf. Neben dem Lehrling gab es noch den Anlernling, der eine speziellere und kürzere Ausbildung erhielt.

Heute ist durch die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes einheitlich die Bezeichnung Auszubildender eingeführt worden. Lediglich in den Handwerksberufen wird aus Gründen der Tradition noch der Begriff Lehrling weiterverwendet. Inhaltlich besteht jedoch kein Unterschied zwischen einem Auszubildenden und einem Lehrling.

Berufsausbildungsverhältnis des

ist die Gesamtheit der von der Wissenschaft zu Rechtsfragen vorgetragenen Ansichten sowie deren Vermittlung. Herrschende L. ist die Ansicht, die von der Mehrzahl der Autoren vertreten wird. Sie braucht nicht unbedingt auch richtige L. zu sein. Bis 1969 wurde auch die Berufsbildung als L. bezeichnet. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007

Berufsausbildung Berufsausbildungsverhältnis, Lehrling, Auszubildender.




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