Lenkungssteuerist eine Steuer, durch die das Verhalten der Wirtschaft in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll (Wirtschaftslenkung). Sie ist verfassungsrechtlich zulässig (Verteilung des Steueraufkommens), wenn sie nicht in die Sachkompetenz des Gesetzgebers (Art. 70 ff. GG; Gesetzgebung) eingreift. Gemeindeabgaben, Verpackungsteuer, Zwecksteuern.
Weitere Begriffe : Dienststrafhof | Garofalo | Scheinbedingung |
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