Lenkungssteuer

ist eine Steuer, durch die das Verhalten der Wirtschaft in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll (Wirtschaftslenkung). Sie ist verfassungsrechtlich zulässig (Verteilung des Steueraufkommens), wenn sie nicht in die Sachkompetenz des Gesetzgebers (Art. 70 ff. GG; Gesetzgebung) eingreift. Gemeindeabgaben, Verpackungsteuer, Zwecksteuern.




Vorheriger Fachbegriff: Lenkungsdauer, Höchstdauer der täglichen | Nächster Fachbegriff: Lenkungszeit Lkw


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen