Verpackungsteuer

ist als örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer (Art. 105 II GG; Gemeindeabgaben) wegen ihrer Lenkungswirkung (Lenkungssteuer) unzulässig, weil sie der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Nr. 24 GG) entgegensteht (BVerfG NJW 1998, 2341; Abfälle).




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