Lernfreiheitdie herkömmliche akademische Freiheit der Universitätsstudenten, ihr Studium ohne Direktiven selbständig zu gestalten. Diese Vergünstigung ist allerdings, im Unterschied zur Lehrfreiheit der Hochschullehrer, nicht grundrechtlich geschützt.
Weitere Begriffe : Erfolgsunrecht Lehre vom | Gesetzgebungszuständigkeit | Anstalten des öffentlichen Rechts |
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