Liberalismus

(lat.: überaus = die Freiheit betreffend); eine besonders im 19. Jahrhundert ausgebildete Gesellschafts-, Staats- und Wirtschaftsauffassung, die von der freien Entfaltung des einzelnen die bestmögliche Entwicklung der Gesellschaft erhofft. Der L. strebt daher nach möglichst weitgehender Freiheit des einzelnen vom Staat; diesem bleibt nur die Aufgabe, durch Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die individuelle Freiheit zu gewährleisten. Auch jede staatliche Einmischung in das Wirtschaftsleben wird abgelehnt.

ist die im 18. Jh. ausgebildete Lehre von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die sich von der freien Entfaltung des Einzelnen die bestmögliche Entwicklung der Gesellschaft erhofft. Der L. strebt daher für den Einzelnen größtmögliche Freiheit an. Dem Staat belässt er nur die Funktionen des Schutzes und der Gewährleistung der individuellen Freiheit (Nachtwächterstaat). Jeder Eingriff des Staats in die Freiheit des Einzelnen bedarf einer Rechtsgrundlage, weshalb der Staat des L. auch als Rechtsstaat verstanden werden kann. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Leonhard, /., Liberalismus, 2001

ist eine freiheitliche Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsauffassung, die sich im 19. Jh. herausbildete und die - damit im Gegensatz zum totalen Staat stehend - eine möglichst weitgehende Freiheit des Einzelnen vom Staat und den sonstigen gesellschaftlichen Verbänden erstrebt. Dem Staat soll allein die Aufgabe zufallen, die Entwicklung der Einzelpersönlichkeit durch Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mittels Gesetzgebung, Rechtspflege und Polizei und durch die Abwehr von Angriffen anderer Staaten zu sichern (deshalb auch spöttisch Nachtwächterstaat genannt). Auf wirtschaftlichem Gebiet wendet sich der L. gegen jede staatliche Einmischung in das Wirtschaftsleben und steht damit im Gegensatz zum Merkantilismus und zur Planwirtschaft, bei denen der Staat auf den Wirtschaftsablauf Einfluss nimmt oder ihn durch Aufstellen verbindlicher Pläne bestimmt. Das Gedankengut des L. hat die deutschen Verfassungen des 19. und des frühen 20. Jh. stark beeinflusst.




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