Lichthupe Warnzeichen. Unter einer Lichthupe versteht man die technische Möglichkeit, durch kurzes Aufleuchtenlassen der Scheinwerfer (Fernlicht) andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, so beispielsweise den Gegenverkehr vor riskantem Überholen außerhalb geschlossener Ortschaft. Mißbräuchliche Benutzung ist verboten.
Weitere Begriffe : Repräsentant | Versetzung des Arbeitnehmers | Rechtswidrigkeit der Zueignung |
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