Liquidationsplan Insolvenzplan (§ 217 InsO), der die Verwertung der Insolvenzmasse und die Verteilung des Verwertungserlöses abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung regelt. Ziel dieses Plans ist die Liquidation des schuldnerischen Unternehmens.
Weitere Begriffe : Verjährung zivilrechtlich | Betreuungsgeld | Meeresnaturschutz |
MMnews
|