Lizenzanalogie Berechnungsmethode zur Schadensermittlung bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte, des Namensrechts und in den Fällen der wettbewerbswidrigen Leistungsübernahme (BGHZ 122, 262, 267 — Kollektion Holiday). Der Verletzer schuldet bei der Schadensberechnung nach Lizenzanalogie eine fiktive Lizenzgebühr, deren Umfang sich danach bestimmt, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und den Umfang der Rechtsgutverletzung vorausgesehen hätten (BGH GRUR 1995, 578 Steuereinrichtung II).
Weitere Begriffe : Missbilligte Klausel | Abgabe an die Staatsanwaltschaft | Siegelbruch |
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