Lizenzanalogie

Berechnungsmethode zur Schadensermittlung bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte, des Namensrechts und in den Fällen der wettbewerbswidrigen Leistungsübernahme (BGHZ 122, 262, 267 — Kollektion Holiday). Der Verletzer schuldet bei der Schadensberechnung nach Lizenzanalogie eine fiktive Lizenzgebühr, deren Umfang sich danach bestimmt, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und den Umfang der Rechtsgutverletzung vorausgesehen hätten (BGH GRUR 1995, 578 Steuereinrichtung II).
Bei formunwirksamen Lizenzverträgen erfolgt der Bereicherungsausgleich im Wege der Lizenzanalogie nach denselben Grundsätzen wie bei Schutzrechtsverletzungen (BGH DB 2000, 2595).
In den oben genannten Fällen, in denen die Schadensberechnung nach Lizenzanalogie verlangt werden kann, hat der Geschädigte wahlweise auch das Recht, die Herausgabe des Verletzergewinns zu beanspruchen.




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