Lotterie LottoÖffentlich veranstaltetes Glücksspiel, bei dem die Teilnehmer einen geringen Geldbetrag einsetzen, dafür ein Los (einen Lottoschein) erhalten und damit an einer Ausspielung teilnehmen, bei der im Verhältnis zum Einsatz hohe Geldbeträge oder Sachgewinne erzielt werden können. Bei uns werden Lotterien meist vom Staat selbst veranstaltet (Klassenlotterie, Zahlenlotto, Fußballtoto), der dabei einen erheblichen Teil der eingesetzten Beträge behält und für besondere Zwecke, für die keine Steuermittel zur Verfügung stehen, verwendet. Wenn ein Privatmann, ein Verein oder eine Gesellschaft eine Lotterie veranstalten wollen, bedürfen sie dazu der staatlichen Genehmigung. Diese wird nur erteilt, wenn mindestens 30 Prozent der Einsätze wieder als Gewinn ausgeschüttet und die Überschüsse wohltätigen Zwecken zugeführt werden (Deutsches Rotes Kreuz, Platz an der Sonne, Aktion Sorgenkind und so weiter). Wer ohne eine solche Genehmigung eine Lotterie veranstaltet, macht sich strafbar (§286 StGB).
Weitere Begriffe : Wirtschaftsstrafverordnung | Warenverkehrsfreiheit | Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern |
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