Ziviler Bevölkerungsschutz. Der Begriff wird seit 1964 amtlich nicht mehr verwendet. Er ist in dem umfassenden Begriff Zivilschutz aufgegangen.
Vorheriger Fachbegriff: Luftreinhaltung | Nächster Fachbegriff: Luftsicherheitsgesetz
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Besitzunternehmen | Katholisches Kirchenrecht | Wochenendvollzug
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews