Luftsportgerätesind Luftfahrzeuge wie Sprungfallschirme, Ultraleichtflugzeuge und ähnliche Geräte für den Luftsport, die relativ unkompliziert und für die Allgemeinheit relativ ungefährlich sind. Luftsportverbände erteilen die L.-Zulassung, beaufsichtigen den Betrieb, erteilen die Führungserlaubnisse und führen die L.-Verzeichnisse (Luftfahrzeugregister). Neue L. müssen vom BMV auf Antrag des zuständigen Verbandes (§ 101 LuftVZO) anerkannt werden. S. a. Luftfahrtunternehmen.
Weitere Begriffe : Produktenbörsen | Umweltaudit | Instandhaltungsrücklage |
MMnews
|